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Hamburg, 15. April 2021

Einführung Audiofingerprint
ab 15. April 2021

Fotografie eines Mikrofons im dunklen Raum eines Studios.

Liebe Geschäftspartner,

die NDR Media informiert Sie heute über die Einführung von Audiofingerprint. ARD und ZDF beabsichtigen, zukünftig die Musikmeldungen von TV-Spots, Hörfunkspots sowie von Sponsoringhinweisen an die GEMA und GVL über ein gemeinsames Musikmeldesystem zu erstellen. Für TV-Werbung findet dieses Verfahren bereits seit 2020 Anwendung.

Zum Einsatz kommt die sog. „Audiofingerprint-Technologie“. Durch den Audiofingerprint, der aus dem Soundfile des verwendeten Musikwerks generiert wird, kann die in den TV-Werbespots, Hörfunkwerbespots und Sponsoringhinweisen verwendete sowie gesendete Musik automatisch erkannt und eindeutig ihren Urhebern zugeordnet werden. Wir haben Ihnen in einer Präsentation (https://www.ndrmedia.de/wp-content/uploads/2021/04/GEMA_Audiofingerprint-Hoerfunk-TV.pdf) das entsprechende Meldeverfahren Schritt für Schritt zusammengefasst. Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Seite! Weiterführende Informationen finden Sie auch auf www.gema.de.

Vor diesem Hintergrund haben wir unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen angepasst. Diese treten am 15. April 2021 in Kraft. Die aktualisierten AGB finden Sie hier: https://www.ndrmedia.de/agb/

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