Teilnahmebedingungen und Corona-Maßnahmen

Teilnahmebedingungen

  1. Die NDR Media GmbH, Rothenbaumchaussee 159, 20149 Hamburg ist Veranstalter des Gewinnspiels im NDR Media Newsletter.
  2. Das Gewinnspiel ist kosten- und gebührenfrei. Der Gewinn ist wie im Newsletter beschrieben. Zur Teilnahme muss eine E-Mail an den Veranstalter des Gewinnspiels (digital@ndrmedia.de) gesendet werden. Dauer und Teilnahmefrist des Gewinnspiels können dem zugehörigen Newsletter-Text entnommen werden. Teilnehmen können nur Personen mit einem Wohnsitz in Deutschland. Pro Person ist nur eine übermittelte Anmeldung am Gewinnspiel möglich. Mit der Teilnahme an der Gewinnspielaktion erklären sich die Teilnehmer*innen mit den Teilnahmebedingungen einverstanden.
  3. Die Ziehung der Gewinner*innen erfolgt nach Beendigung des Gewinnspiels.
  4. Der*Die Gewinner*in wird durch Zufallsziehung durch Mitarbeitende des Veranstalters ermittelt. Dabei ist die Ziehungswahrscheinlichkeit für jeden Teilnehmenden gleich. Die Beantragung oder Nutzung von Produkten bzw. Dienstleistungen der NDR Media GmbH beeinträchtigt nicht den Ausgang des Gewinnspiels.
  5. Personen unter 18 Jahren sowie Mitarbeiter*innen des NDR und der NDR Media GmbH und deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
  6. Die NDR Media GmbH behält sich vor, einzelne Teilnehmer*innen aus wichtigem Grund von dem Gewinnspiel auszuschließen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei versuchter Täuschung, Manipulation oder Störung des Gewinnspiels.
  7. Die NDR Media GmbH behält sich vor, das Gewinnspiel ohne Mitteilung von Gründen jederzeit zu verändern oder zu beenden. Über Änderungen informiert die NDR Media GmbH über ihren Newsletter.
  8. Der*Die Gewinner*in wird über eine persönliche Nachricht via E-Mail informiert. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.
  9. Insofern Partner in das Gewinnspiel eingebunden sind, erhalten diese lediglich zur Durchführung des Gewinnspiels und dem Versand der Gewinne die notwendigen persönlichen Daten der oder des*der Gewinners*in. Nach Beendigung des Gewinnspiels werden diese durch den eingebundenen Partner gelöscht und nicht zu Marketingzwecken verwendet oder weitergegeben.
  10. Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt.
  11. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung der NDR Media GmbH und seinen Erfüllungsgehilfen grundsätzlich, d. h. insbesondere auch im Rahmen der Durchführung des Gewinnspiels, ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden oder bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des*r Teilnehmers*in. Die NDR Media GmbH haftet insoweit weder für unmittelbare noch mittelbare Schäden wie entgangenem Gewinn, entgangenem Geschäft, anfallenden Kosten und Auslagen – unabhängig davon, ob solche Schäden bereits zu Beginn dieses Gewinnspiels absehbar waren oder nicht.
  12. Das Gewinnspiel unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Corona-Regelungen

Die Preview findet unter 2G-Bedingungen statt. Bitte beachten Sie dazu folgende Hinweise:

  • Damit wir einen möglichst unbeschwerten Abend miteinander verbringen können, bitten wir höflichst um einen freiwilligen Selbsttest oder um einen kostenlosen Bürgertest, bevor Sie zur Preview kommen.
  • Bitte treffen Sie rechtzeitig ein und halten Sie zusätzlich zu Ihrer Anmeldebestätigung und einem gültigen Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) einen der folgenden Nachweise bereit:
  • Nachweis über eine vollständige Corona-Schutzimpfung mit einem in Deutschland zugelassenen Impfstoff. Seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung müssen mindestens 14 Tage vergangen sein. Bei genesenen Personen reicht jeweils eine Impfstoffdosis.
  • ODER Nachweis über die Genesung von COVID-19, d.h. eine ärztliche oder behördliche Bestätigung über eine in den letzten sechs Monaten überstandene Corona-Infektion, die molekularbiologisch (z.B. PCR-Test) nachgewiesen wurde. Die Testung muss mindestens 28 Tage und darf maximal sechs Monate zurückliegen.
  • Die Nachweise müssen als Ausdruck oder in digitaler Form vorgelegt werden – beispielsweise indem sie in der Corona-Warn-App oder der CovPass-App hinterlegt werden.
  • Gemäß der Hamburgischen Corona-Eindämmungsverordnung gibt es für Menschen, die sich aus medizinischen Gründen (zum Beispiel wegen einer Schwangerschaft, oder weil sie immungeschwächt sind) nicht impfen lassen können, keine Ausnahme − sie können die 2G-Angebote nicht nutzen. Auch ein gültiger negativer PCR-Test berechtigt nicht zum Einlass zu einer 2G-Veranstaltung.
  • Im Eingangsbereich gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Ab Betreten des Gebäudes entfällt diese Pflicht. Das bedeutet: Nachdem Ihre Tickets und Nachweise kontrolliert wurden, dürfen Sie Ihre Maske abnehmen.
  • Einlass nur für Personen ab 18 Jahren